ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
A) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen der Firma Gasper zugrunde.
1. Die angebotenen und berechneten Preise verstehen sich in EURO per Stück zuzüglich dem jeweils geltend gemachten MwSt.-Satz inkl. Verpackung. Die Artikel können jeweils nur in den entsprechenden Mindestabnahmeeinheiten abgenommen werden.
Die Angebote der Firma Gasper sind in jeder Hinsicht freibleibend, die allgemeine Verwendung einer neuen Preisliste setzt alle früheren Preislisten und Angebote außer Kraft. Die Firma Gasper ist berechtigt, die Bestellmengen den in den jeweils gültigen Preislisten der Firma Gasper genannten Verpackungseinheiten anzupassen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % der Auftragsmenge sind zulässig.
Alle Erklärungen des Käufers sind erst dann für die Firma Gasper verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
2. Der Mindestauftragswert muß EURO 100,00 netto je Lieferung betragen. Bei einem Auftragswert unter EURO 100,00 erheben wir einen Mindermengenzuschlag von EURO 10,00.
B) Ab EURO 400,00 Nettoauftragswert erfolgt der Versand frei Bestimmungsbahnhof. Rollgeld geht zu Lasten des Empfängers. Über die Versandart und die Verpackung entscheidet die Firma Gasper. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung, der Beschädigung oder die des Unterganges der Ware trägt der Besteller. Der Versand erfolgt immer auf Gefahr des Bestellers.
Wird Expreß- oder Eilzustellung gewünscht, so gehen die Kosten zu Lasten des Empfängers.
Bei Auslandsaufträgen aus der EU muß der Mindestauftragswert EURO 1000,00 netto, bei Aufträgen aus Drittländern EURO 2500,00 netto betragen. Der Versand ab EURO 1000,00 erfolgt frei deutsche Grenze oder frei Verzollungsspediteur.
1. Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Qualität sowie der Mengen der Waren können lediglich binnen einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Waren erfolgen. Die Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen.
Rücksendungen von Waren bedürfen eines schriftlichen Einverständnisses der Firma Gasper. Werden entsprechende Waren ohne die erfolgte Einverständniserklärung zurückgeschickt, so können hieraus keine Rechtsfolgen hergeleitet werden, insbesondere nicht aus der vorläufigen Annahme der Rücksendungen. Die Kosten der Lagerung von Waren, die ohne Einverständnis an die Firma Gasper zurückübersandt worden sind, trägt der Besteller.
Bei den von der Firma Gasper angegebenen oder bemusterten Größen handelt es sich um Circamaße, Größenabweichungen bis zu 10 % gelten bei Artikeln der Firma Gasper als handelsüblich und geben keinen Anlaß zur Reklamation.
Bemusterte Artikel entsprechen dem augenblicklichen Stand. Die Firma Gasper behält sich jedoch geringfügige Änderungen in Form und Farbgebung vor. Die Übersendung von Mustern erfolgt nur gegen Berechnung. Ihre Rücknahme ist ausgeschlossen.
Bei berechtigten Beanstandungen verpflichtet sich die Firma Gasper, Ersatz für die reklamierten Waren zu liefern. Jegliche darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere Ansprüche
auf Minderung und auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Rechnungen der Firnma Gasper sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Die Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen.
Alle Zahlungen des Schuldners werden gemäß § 367 BGB vorab auf Zinsen und Kosten verrechnet, sowie dann auf die älteste Forderung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommen, ohne daß es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf, vom Fälligkeitstage ab Verzugszinsen, mindestens jedoch 12 % in Anrechnung. Für jede Mahnung wird zusätzlich eine Kostenpauschale in Höhe von EURO 7,50 berechnet.
Aufgrund von Bestellungen sind wir dazu berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese auch jeweils nach Lieferung in Rechnung zu setzen. Der Besteller ist nicht dazu berechtigt, die nicht fristgerechte Bezahlung mit der Begründung zu verweigern, der gesamte Auftrag sei noch nicht vollständig geliefert worden. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche Restforderungen in vollem Umfange fällig.
3. Erstaufträge bisher noch nicht belieferter Kunden werden generell per Nachnahme versandt.
4. Höhere Gewalt im Sinne des Gesetzes sowie nicht rechtzeitige Belieferung seitens der Firma Gasper durch in- und ausländische Vorlieferanten, behördliche Anordnungen sowie Umstände aller Art, die eine erhebliche Betriebsstörung zur Folge haben (Rohstoffmangel, Maschinen- und Werkzeugschäden usw.), befreien die Firma Gasper für die Zeit des Auftretens dieser Umstände von der Verpflichtung zur Leistung und geben im Falle der dadurch bedingten Überschreitung der Lieferfrist, nach Ablauf einer von beiden Seiten als angemessen anzusehenden Nachlieferungsfristsetzung, dem Verkäufer und Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Im Falle des begründeten Rücktritts ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Seiten des Bestellers ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Die von der Firma Gasper gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Tilgung sämtlicher Forderungen der Firma Gasper, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde – bei Zahlung durch Scheck, Wechsel oder Umkehrwechsel bis zu deren Einlösung – Eigentum der Firma Gasper, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für Saldoforderungen der Firma Gasper.
b) Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware der Firma Gasper besonders zu lagern oder deutlich zu kennzeichnen. Er darf Eigentum der Firma Gasper nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur, solange er seine Zahlungsverpflichtungen eingehalten hat, veräußern. Die Verpfändung und Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Der Käufer hat die Firma Gasper bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen und Abschriften der entsprechenden Verfügungsdokumente zu übersenden. Zur Wahrung der Unterscheidbarkeit dürfen Lieferungen der Firma Gasper nur mit gesonderter Rechnung weitergegeben werden.
c) Für den Fall der Veräußerung und Verarbeitung tritt der Käufer an die Firma Gasper zur Sicherung aller Ansprüche der Firma Gasper schon jetzt seine ihm hieraus gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die sich nach Rechnungsbeträgen der Firma Gasper bestimmt, zuzüglich 20 % dieses Betrages ab, ohne daß es einer weiteren Abtretungserklärung bedarf.
Auf Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Für den Fall, daß der Käufer durch Verarbeitung an den von der Firma Gasper vorbehaltenen Waren Eigentum bzw. Miteigentum erwirbt, überträgt er der Firma Gasper zur Sicherung deren Forderungen schon jetzt das Eigentum bzw. Miteigentum an den neu entstandenen Sachen mit der gleichtzeitigen Vereinbarung, daß der Käufer diese Sachen für die Firma Gasper ordnungsgemäß verwahrt, wobei die Firma Gasper das Miteigentum an der neu entstandenen Sache zu einem Anteil erwirbt, der sich aus dem Verhältnis der von der Firma Gasper gelieferten Ware zu dem Wert der entstandenen Sache ergibt.
Etwa an Stelle der von der Firma Gasper gelieferten Sachen tretende Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer im Voraus an die Firma Gasper ab. Im übrigen gilt Absatz 1 entsprechend.
6. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen Köln vereinbart, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Angaben in Katalogen und Preislisten gelten unter dem üblichen Vorbehalt.
51147 Köln, 1. September 2005, GASPER GmbH